Technische Ausrüstung nach §55 HOAI


Unsere Leistungen bieten wir unseren Kunden nach dem Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß §55 der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) an.

Das Leistungsbild umfasst Grundleistungen für Bestands- und Neuanlagen, Erweiterungen, Umbauten oder Modernisierungen.

Zu allen Leistungsphasen erhalten unsere Kunden eine Kosten-, Wirtschaftlichkeits- und Planungsbeschreibung, um immer einen aktuellen Stand der Planung zu haben.

Dabei bieten wir unseren Kunden folgende Leistungsphasen an:


Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung +
  • Klären der technischen und wirtschaftlichen Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers und dem Objektplaner
  • Ortsbesichtigung
  • Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 2 - Vorplanung +
  • Analyse der Grundlagen und Mitwirkung bei der Abstimmung der Leistung mit den Planungsbeteiligten
  • Erarbeitung eines Planungskonzeptes mit vordimensionierter Auslegung der System- und Anlagenteile
  • Aufstellung eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes
  • Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten mit Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
  • Vorverhandlung mit Behörden über Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenschätzung nach DIN 276
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung +
  • Durcharbeitung des Planungskonzeptes und stufenweise Erarbeitung bis zum vollständigen Entwurf
  • Festlegung der Systeme und aller Anlagenteile
  • Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile
  • Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der technischen Anlagen
  • Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten
  • Übergabe der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise
  • Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben
  • Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
  • zeichnerische Darstellung des Entwurfs
  • Kostenberechnung nach DIN 276
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung +
  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
  • Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung +
  • Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur baulich ausführungsreifen Lösung
  • Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile
  • Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne)
  • Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
  • Abstimmen der zeichnerischen Ausführungsplanung mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern
  • Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
  • Fortschreibung des Terminplans
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse
  • Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Leistungsphase 6 - Vorbereiten der Vergabe +
  • Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit weiteren an der Planung fachlich Beteiligter
  • Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke
  • Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
Leistungsphase 7 - Mitwirken bei der Vergabe +
  • Einholen von Angeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • Führen von Bietergesprächen
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirken bei der Auftragserteilung
Leistungsphase 8 - Bauüberwachung +
  • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans
  • Dokumentation des Bauablaufs
  • Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
  • Aufmaßprüfung mit den ausführenden Unternehmen
  • Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
  • Kostenfeststellung
  • Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen
  • fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation
  • Erstellung eines Abnahmeprotokolls
  • Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung
  • Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Leistungsphase 9 - Objektüberwachung +
  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel einschließlich notwendiger Begehungen
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen